Tätigkeitsbereich
Testamente, Erbrecht, VerlassenschaftenWir unterstützen Sie auch bei diesen traurigen Angelegenheiten…
Da wir auch auf Testamente, Erbrecht und Verlassenschaften spezialisiert sind, könnten folgende Informationen für Sie von Interesse sein:
- Testamentserstellung: Wir beraten unsere Mandanten bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten. Erklären die verschiedenen Arten von Testamenten, wie das handschriftliche Testament, das notarielle Testament oder das gemeinschaftliche Testament, und helfen dabei, individuelle Wünsche und Anliegen angemessen zu berücksichtigen.
- Erbfolge und gesetzliche Erbfolge: Wir klären darüber auf, wie die gesetzliche Erbfolge funktioniert, wenn kein Testament vorliegt, und erläutern die gesetzlichen Erbquoten und mögliche Erbenkategorien, wie Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister.
- Erbauseinandersetzung: Im Falle eines Erbfalls unterstützen wir unsere Mandanten bei der gerechten und reibungslosen Aufteilung des Nachlasses unter den Erben. Wir können bei der Durchsetzung von Erbansprüchen behilflich sein und gegebenenfalls einen Erbschein beantragen.
- Pflichtteil: Wir informieren über das Recht auf den Pflichtteil, den nahe Angehörige auch dann erhalten können, wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden. Wir beraten sowohl die Erben als auch die Pflichtteilsberechtigten über ihre Rechte und Pflichten.
- Erbschaftsteuer: Bei größeren Vermögenswerten oder komplexen Erbfällen erklären wir die Erbschaftsteuer und optimiert die Steuersituation, um die steuerliche Belastung für die Erben zu minimieren.
- Verlassenschaftsverfahren: Im Verlassenschaftsverfahren regeln wir die rechtliche Abwicklung des Nachlasses. Wir unterstützen die Erben bei der Einreichung der Verlassenschaftserklärung, der Inventarerrichtung und dem Umgang mit etwaigen Schulden des Erblassers.
- Testamentsvollstreckung: Falls gewünscht, können wir als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden und die Umsetzung des Testaments gemäß den Wünschen des Erblassers überwachen.
- Erbstreitigkeiten: Sollten Streitigkeiten unter den Erben oder mit anderen Personen entstehen, vertreten wir unsere Mandanten vor Gericht und außergerichtlich, um Konflikte beizulegen und Lösungen zu finden.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Testamente, Erbrecht und Verlassenschaften kann ich dazu beitragen, dass der letzte Wille einer Person rechtskonform und im Sinne des Erblassers umgesetzt wird. Mit fachlicher Expertise und Einfühlungsvermögen unterstützen wir unsere Mandanten in dieser oft emotionalen und komplexen Angelegenheit.
Ihr Mag. Roland Schwab